Fan-Club
Der kick’n'rush Fan-Club ist das Organ, welches das alljährliche Fussball-Turnier organisiert. Jeder Teilnehmer am Turnier ist automatisch Mitglied des kick’n'rush Fan-Clubs für ein Jahr.
Kontakt
Post senden an:
kick’n’rush Fan-Club
Nicole Odermatt
Bleicherstrasse 23
6003 Luzern
Email senden an:
Vorstand (alle): info at kick-n-rush.ch
Nicole Odermatt: nicole at kick-n-rush.ch
Marco Liembd: liembd at kick-n-rush.ch
Roman Bucher: romanbucher at tic.ch
Eric Amstutz: mail at timbuktu.ch
Geld einzahlen auf: PC-Konto: 60-552110-7
Vereinsstatuten
Name, Sitz
Art. 1 kick’n'rush Fan-Club ist ein Verein nach ZGB 60ff. mit Sitz in Luzern.
Zweck
Art. 2 a) Pflege der Solidarität und kollegialer Beziehungen unter den Mitgliedern in gegenseitiger Achtung der Wüde und Integrität.
b) Organisation des alljährlichen kick’n'rush Fussballturniers und anderen Projekten, die Art. 2/a dienen. Mitgliedschaft
Art. 3 a) Jede und jeder kann die Mitgliedschaft beantragen.
b) Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedschaftsausweis.
Beiträge
Art. 4 Von jedem Mitglied ist ein ordentlicher Jahresbeitrag zu bezahlen
Organe
Art. 5 Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt und hat folgende Befugnisse
a) Genehmigung des Tätigkeitsprogramms, des Budgets und der Jahresrechnung
b) Festsetzung der Jahresbeiträge
c) Wahl, Entlastung und Abberufung des Vorstandes
d) Statutenrevision
e) andere Entscheidungen, die ihr vom Vorstand unterbreitet werden
f) Auflösung des Vereins
Art. 6 a) Die Generalversammlung wählt den Vorstand, der aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Kassier, dem Sekretär, und einem Beisitzer besteht.
b) Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
c) Wiederwahl ist möglich.
d) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, kann sich der Vorstand für den Rest der Amtsdauer selbst ergänzen.
Art. 7 Die Generalversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig.
Art. 8 a) Der Vorstand entscheidet in allen Fragen, die nicht der Generalversammlung vorbehalten sind. b) Er kann für besondere Aufgaben Projektgruppen bilden und für diese auch andere Mitglieder beauftragen.
Finanzielles
Art. 9 Der kick’n'rush Fan-Club bestreitet seine Ausgaben aus den ordentlichen Beiträgen und aus Erlösen von Veranstaltungen.
Auflösung und Statutenrevision
Art. 10 a) Die Auflösung des kick’n'rush Fan-Clubs muss von einer eigens zu diesem Zwecke einberufenen Generalversammlung mit Zweidrittelsmehrheit beschlossen werden.
b) Die gleiche GV entscheidet auch über die Verwendung des Gesellschaftsvermögen.
Art. 11 Für die Revision der Statuten ist Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
Luzern, 16. März 2000
The Godfather @ Mai 17, 2006